TSE-Fristen
Am 30. September 2020 endet die Nichtbeanstandungsfrist für Kassen ohne technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Nach diesem Datum ist jede Buchung mit einer Kasse ohne TSE illegal. Stellen Sie rechtzeitig sicher, dass Ihre Kasse den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dies ist nur durch ein Software-Update oder eine Neuanschaffung möglich.
In allen Bundesländern außer Bremen gilt eine stillschweigende Fristverlängerung bis 31. März 2021. Doch auch in diesen Ländern müssen Sie nachweisen, dass Sie bis spätestens 30. September 2020 (in Niedersachsen, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Brandenburg bis 31. August 2020, in Berlin bis zum 30. August 2020) einen Kassenhändler oder einen anderen Dienstleister im Kassenbereich mit dem fristgerechten Einbau oder der Einbindung einer TSE verbindlich beauftragt haben.
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Quelle: DEHOGA, Ministerium für Finanzen Rheinland-Pfalz, Land Brandenburg
Was ist eine TSE?
Seit dem 01.01.2020 müssen elektronische Kassensysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Doch was ist das überhaupt? Eine TSE ist eine Sicherheitseinrichtung zur Signierung von Belegen und Speicherung digitaler Aufzeichnungen nach Vorgabe des Gesetzgebers. Mögliche Speichermedien sind z. B. microSD-Karten, USB-Sticks oder Cloud-Lösungen (letztere ist noch nicht zertifiziert, Stand 30.07.20). Es gibt auch TSE, die in einem lokalen Netzwerk von mehreren Kassensystemen genutzt werden können. Falls Sie ein Aufzeichnungssystem nicht oder nicht richtig durch eine TSE schützen, sieht das Gesetz ein Bußgeld von 25.000 € vor.
Welche Funktionen hat eine TSE?
Eine TSE hat die folgenden wesentlichen Funktionen:
- Beliebige Daten können mit einer Nummerierung, einer Zeitinformation und einer elektronischen Signatur versehen, in der TSE gespeichert und auf Anforderung zusammengefasst in einer Datei exportiert werden.
- Sicherheitsmodul: Es führt die wesentlichen Sicherheitsfunktionen aus (Erzeugen der Signaturen, Führen der Transaktionszähler usw.).
- Speichermedium: Dient zur Speicherung der innerhalb der TSE abgelegten Daten.
- Digitale Schnittstelle: Hiermit ist die standardisierte Schnittstelle für die zu prüfenden Daten gemeint.